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Nicht vertragsbasierte Mediationen

In der Begründung zum Gesetz wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Mediation auch von den (Familien-) Beratungsstellen durchgeführt wird. Laut Greger handelt es sich dabei um sogenannte nicht vertragsbasierte Mediationen.1 Gemeint sind Mediationen, die zwar dem klassischen Modell entsprechen, auf die das Mediationsgesetz aber nicht anwendbar ist.

Es mag hinterfragt werden, ob die Mediationen der Beratungsstallen tatsächlich ohne einen Auftrag erfolgen. Mit der Unterscheidung zwischen Mediationsvertrag und Mediationsdurchführungsvereinbarung ist die rechtliche Qualifikation des Rechtsgrundes jedenfalls für die Gestaltung des Prozessrechtsverhältnisses ohne Bedeutung. Bitte beachten Sie den Grundsatz:2

 Merke:
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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2021-11-03 21:28 / Version 9.

Aliase: nicht-vertragsbasierte Mediationen, nicht-vertragsbasierte Mediation
Siehe auch: Archiv, Verzeichnis-Mediation
Prüfvermerk: -

1 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="359"}, Teil 2, § 1 Rdnr. 72, 52.
2 Siehe auch Konsensprinzip


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